Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant in der Stadt Cottbus, Gemarkung Sachsendorf, Flur 155, Flurstücke 183, 184, 269, 334, 369 die Waldumwandlung gemäß § 8 des Waldge-setzes des Landes Brandenburg1 (LWaldG) auf einer Fläche von 1,2254 ha. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.2.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG2 ist für geplante Waldumwandlungen von 1 ha bis weniger als 5 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortbezogene Vorprüfung des Einzel-falls im Sinne des § 3c Satz 1 UVPG durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 25. Februar 2021, Az.: LFB29.04-7020-5/10/21 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: - Die umzuwandelnde Waldfläche liegt mit 1,2254 ha an der unteren Grenze der vorprüfungspflichtigen Maßnahmen - Es werden keine wertvollen Bestände zur Umwandlung beantragt - Die verlorene Waldfläche wird vollumfänglich an anderer Stelle ersetzt - Durch die geplante Maßnahme einschließlich Ersatz werden keine erheb-lichen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet. - Bewaldungsprozent 22, dadurch keine forstrechtlich bedenkliche bzw. problematische Situation
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
08.03.2021