Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadtverwaltung Waibstadt, Eigenbetrieb städtische Abwasserbeseitigung betreibt seit 1983 eine Kläranlage auf der Gemarkung Waibstadt mit Einleitung des gereinigten Abwassers der Stadt Waibstadt mit den Stadtteilen Daisbach und Bernau über den Eulsbachgraben in den Schwarzbach. Für die Einleitung des behandelten Abwassers besaß die Stadtverwaltung eine wasserrechtliche Erlaubnis, (zuletzt erteilt im Rahmen des Erlaubnis- und Genehmigungsbescheids des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis vom 25.04.2000 für den Umbau und die Erweiterung der Kläranlage sowie die Anpassung der Einleitungsmengen des wasserrechtlichen Erlaubnis- und Genehmigungsbescheids vom 30.09.1998), die bis zum 31.12.2015 befristet war. Die Stadtverwaltung Waibstadt beantragte daher mit Schreiben vom 14.07.2015 die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Abwassers in den Eulsbachgraben.
Für eine Kläranlage dieser Größenordnung ist nach § 1 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Nr. 2 und Anlage 1 Nr. 13.1.2 des UVPG die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1, S. 1 UVPG vorgesehen, da für die bestehende Kläranlage noch keine UVP-Vorprüfung durchgeführt wurde.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Wasserrechtsamt

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: wasserrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-1725
Fax: 06221 522-91725
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

08.02.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Kläranlage Waibstadt - Feststellung keine UVP Pflicht ( Kläranlage Waibstadt - Feststellung keine UVP Pflicht.pdf )