Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Bad Oldesloe hat nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Antrag zum Um-bau des Sohlabsturzes in der Beste in eine Sohlengleite (Station 0+000 bis 0+028) gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe während der Dienststunden (Mo., Di., Do. + Fr. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr, Do. 14.00 Uhr - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung) eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 17. September 2019 Az.: 651-40-1/004-83 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag Dirk Willhoeft
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
17.09.2019