Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma RMM GmbH betreibt auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1596/1, 1597/4 sowie 1597/5 der Gemarkung Steinbach (Stadt Mainburg) im Süden von Auhof eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten sowie zur Lagerung und Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen. Mit Bescheid des Landratsamts Kelheim vom 30.08.2012 wurde bereits eine Erweiterung der Anlage genehmigt. Die Firma beantragte nun die Änderung für die Erweiterung der Abfallarten für die zeitweilige Lagerung auf gefährliche Abfälle, die Festlegung der sonstigen Behandlung von gefährlichen Abfällen in Form von Sortieren, Festlegung und Erweiterung der Lagerflächen innerhalb der Lager- und Umschlaghalle, sowie auf den Freiflächen für die zeitweilige Lagerung von nicht gefährlichen Abfällen, die Erweiterung der sonstigen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen in Form von Sortieren, Pressen in einer Kanalballenpresse und Anwendung einer mobilen Baggerschere. Die geplanten Änderungen sind gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 u. 2 der 4. BImSchV und Nrn. 8.12.1.2, 8.11.2.2, 8.12.2, 8.11.2.4, 8.12.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig. Zudem handelt es sich um ein Vorhaben nach der Nr. 8.7.1.2 der Anlage 1 zum UVPG. Es ist somit eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach dem UVPG gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Kelheim

Donaupark 12
93309 Kelheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-kelheim.de
Telefon: +49 9441 207-0
Fax: +49 9441 207-1050
URL: http://www.landkreis-kelheim.de

Datum der Entscheidung

14.10.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

191010Lu_RMM-Änderungsgenehmigung__Bekanntmachung_UVPG ( 191010Lu_RMM-Änderungsgenehmigung__Bekanntmachung_UVPG.pdf )