Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die ZEELINK GmbH & Co. KG, Kallenbergstraße 5 in 45141 Essen beabsichtigt bei der Errichtung der Gasversorgungsleitung Nr. 98, DN 1.000 (ZEELINK) von den Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss (Az.: 25.3.4. – 03/17) vom 09.01.2019 in der Fassung, die er durch die Planänderungen Nr. 01, 05, 08 mit Bescheid vom 29.07.2020 und durch die Planänderungen Nr. 03, 04, 06, 10, 11 sowie der Planergänzung hinsichtlich der Sicherheit mit den Bescheiden vom 21.06.2021 erhalten hat, wie folgt abzuweichen. Änderung Nr. 02 Die Station Setterich wird über ein neu zu verlegendes E-Kabel mit einem Umspannwerk verbunden und mit Strom versorgt. Änderung Nr. 012 Die Führung der ZEELINK leicht angepasst und nach Nord-Westen verschoben. Die Leitungslänge verkürzt sich dadurch um 2 m. Änderung Nr. 14 Die ZEELINK wird südlich der Bahnpressung leicht versetzt, wodurch sich die Leitung um ca. 10 m verlängert. Zu den vorgenannten Änderungen hat die Bezirksregierung Köln eine allgemeine Vorprüfung nach dem UVPG zur Feststellung des Bestehens bzw. Nichtbestehens der UVP-Pflicht durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist, dass für die Änderungen keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weitere Einzelheiten und die wesentlichen Gründe dieses Ergebnisses sind der untenstehenden Bekanntmachung zu entnehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 - Planfestststellungsverfahren Energieleitungen
Zeughausstrasse 2-8
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | justus.forschbach@bezreg-koeln.nrw.de |
Fax: | +49(0)221-147-2890 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
09.08.2021