Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben zur Entnahme von Grundwasser in der Gemarkung Luckenwalde, Flur 14, Flurstücke 654 Bekanntgabe des Landkreises Teltow-Fläming (Untere Wasserbehörde) gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Antragstellerin beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von insgesamt 90.720 qm Grundwasser pro Jahr. Die beabsichtigte Gewässerbenutzung fällt in den Regelungsrahmen des UVPG. Entsprechend § 7 in Verbindung mit Anlage 1, Nr. 13.3.3 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Grundwasserabhängige Ökosysteme könnten betroffen sein. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Gründe: Die erfolgte Prüfung der örtlichen Gegebenheiten in der ersten Stufe ergab, dass keine in der Anlage 3, Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien betroffen sind. Als gebundene Rechtsfolge ergibt sich aus dem Gesetz, dass ohne weitere Prüfung keine UVP-Pflicht besteht (§ 7, Absatz 2, Satz 4 UVPG). Diese Entscheidung ist nicht selbstständig anfechtbar. Rechtsgrundlagen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1699) geändert Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBI. I, Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBI. I, Nr. 28) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540)
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Teltow-Fläming
Untere Wasserbehörde Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943
Luckenwalde
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | wasserbodenabfall@teltow-flaeming.de |
Telefon: | +49 3371 608 2600 |
URL: | www.teltow-flaeming.de |
Datum der Entscheidung
08.07.2021