Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Hallbergmoos hat beim Landratsamt Freising einen Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus der erweiterten und auf Teilstabilisierung umgerüsteten Kläranlage Hallbergmoos in die Goldach auf der Fl.Nr. 2844 (Gemeinde und Gemarkung Hallbergmoos) gestellt. Gemäß § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG i.V.m. Nr. 13.1.3 der Anlage 1 zum UVPG war für die geplante Maßnahme eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG). Die Feststellung, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen begründet sich wie folgt: • Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sind nicht betroffen. • Natura 2000-Gebiete (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG), Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG), Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG) und geschützte bzw. bestimmte Landschaftsbestandteile nach § 29 BNatSchG bzw. Art. 16 BayNatSchG sind nicht betroffen. Auch aus naturschutzfachlicher Sicht sind bei der standortbezogenen Vorprüfung (§ 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG) unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Die einzelnen Merkmale wurden durch den Antragsteller nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde vollständig dargestellt und zutreffend abgearbeitet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Freising
Landshuter Str. 31
85356
Freising
Postfach 1643
85316 Freising
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Telefon: | +49 8161 600-0 |
Fax: | +49 8161 600-611 |
URL: | http://www.kreis-freising.de |
Datum der Entscheidung
08.07.2020