Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. entscheidet über den Antrag der Gemeinde Berg, Herrnstraße 1, 92348 Berg b. Neumarkt i.d.OPf. auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG, Art. 15 BayWG für das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen III und IV der Gemeinde Berg auf Fl.Nr. 118 der Gemarkung Häuselstein. Beantragt ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Entnehmen und Zutagefördern bis maximal 150.000 Kubikmeter/ Jahr insgesamt aus beiden Brunnen. Es handelt sich um ein Vorhaben, für das gemäß § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen ist, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz
SG 42 - Wasserrecht
Nürnberger Str. 1
92318
Neumarkt in der Oberpfalz
Bayern
Deutschland
E-Mail: | landratsamt@landkreis-neumarkt.de |
Telefon: | +49 9181 470-191 |
Fax: | +49 9181 470-6691 |
URL: | http://www.landkreis-neumarkt.de |
Datum der Entscheidung
15.01.2021