Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 21. Februar 1978 (geändert am 24. März 1986, 18. August 1997, 14. August 2017 und 6. September 2018) wurde der Gemeinde Kammeltal die wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung Ettenbeuren aus dem Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 935 Gemarkung Ettenbeuren erteilt. Aus dem rd. 100 m tiefen Brunnen werden max. 15 l/s bzw. 160.000 m³/Jahr gefördert. Die Erlaubnis ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Da der Brunnen Ettenbeuren vor Beantragung der endgültigen Verlängerung saniert werden soll, ist nochmals eine vorübergehende Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich. Die Gemeinde Kammeltal hat daher mit Schreiben vom 29. Juli 2019 beantragt, die beschränkte Erlaubnis nochmals zu verlängern. Die Erlaubnis soll bis zum 30. Juni 2021 erteilt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

20.08.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP-Vorprüfung ( 2019-08-20_Ettenbeuren_WV_Verlängerung_Bekanntmachung_UVP-Vorprüfung.pdf )