Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Beim Landratsamt München wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme von Grundwasser zum Betrieb einer Bauwasserhaltung beantragt. Im Wasserrechtsverfahren war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§ 5 Abs. 1 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 13.3 der Anlage 1 zum UVPG). Die Vorprüfung des Landratsamtes München hat ergeben, dass das genannte Vorhaben keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind. Zu dieser Entscheidung haben folgende Aspekte geführt: Für Grundwasserentnahmen zwischen 100.000 und 10 Mio. m³ Jahresentnahmemenge ist gemäß § 7 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.2 Spalte 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den in Anlage 2 genannten Kriterien durchzuführen. Die Vorprüfung hatte zum Ergebnis, dass für das vorliegende Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt München
Untere Wasserrechtsbehörde
Frankenthaler Str. 5 - 9
81539
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@lra-m.bayern.de |
Telefon: | +49 89 6221-0 |
Fax: | +49 89 6221-2278 |
URL: | https://www.landkreis-muenchen.de |
Datum der Entscheidung
25.02.2021