Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Neuordnung der „Mühlstraße“ und des städtebaulichen Umfeldes im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet der „Fränkischen Saale“ (teilweise) sowie im 60 m-Bereich der „Lauer“ in der Gemeinde Niederlauer, Gemarkung Niederlauer, (Bereich Fl.-Nr. 87/0) Plangenehmigung (§ 68 WHG) und Ausnahmegenehmigung Ü-Gebiet "Fränkische Saale" (§ 78 Abs. 5 WHG) Die Gemeinde Niederlauer beantragte mit Schreiben vom 29.07.2020 die Erteilung der wasserrechtlichen Gestattungen und Genehmigungen für die Neuordnung der „Mühlstraße“ und des städtebaulichen Umfeldes in der Gemeinde Niederlauer. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt
Neumann-Lischke, Andreas, Herr
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt a. d. Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | andreas.neumann-lischke@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-349 |
Fax: | +49 9771 94-81 349 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
02.11.2020