Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die NETG GmbH & Co. KG beabsichtigt im Rahmen der Errichtung der Gasversorgungsleitung Nr. 600 (genehmigt durch Planfeststellungsbeschluss vom 30.10.2013, Az. 25.3.4-01/05, i.d.F. des Planänderungsbeschlusses vom 02.06.2021 Az.: 25.3.4. – 04/20) von den Festsetzungen im Planfeststellungsbeschluss, wie folgt, abzuweichen: Die bisher für anfallendes Bauwasser geplante Wiedereinleitungsstelle an der Dhünn (Stadt Leverkusen, Gemarkung Schlebusch, Flur 38, Flurstück 46) soll um ca. 500 m stromaufwärts in Richtung Osten verlegt werden (Stadt Leverkusen, Gemarkung Schlebusch, Flur 37, Flurstück 98). Zu den vorgenannten Änderungen hat die Bezirksregierung Köln eine allgemeine Vorprüfung nach dem UVPG zur Feststellung des Bestehens bzw. Nichtbestehens der UVP-Pflicht durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist, dass für die Änderungen keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Weitere Einzellheiten und die wesentlichen Gründe dieses Ergebnisses sind der untenstehenden Bekanntmachung zu entnehmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Dezernat 25 - Planfestststellungsverfahren Energieleitungen
Zeughausstrasse 2-8
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | justus.forschbach@bezreg-koeln.nrw.de |
Fax: | +49(0)221-147-2890 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
17.06.2021