Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Schönau am Königssee betreibt eine zentrale Trinkwasserversorgungsanlage. Die Gemeinde Schönau am Königssee liegt im südlichen Bereich des Landkreises Berchtesgadener Land. Das Versorgungsgebiet umfasst die Ortsteile Oberschönau I und II, Unterschönau I und II, Hinterschönau, Schwöb, Faselsberg und Jennergebiet. Der Siedlungscharakter in den Ortsteilen ist ländlich. Größere Gewerbebetriebe mit hohem Wasserbedarf sind nicht vorhanden. Dem Fremdenverkehr kommt jedoch eine starke Bedeutung zu. Die Übernachtungszahlen liegen bei ca. 945.000 pro Jahr. Im Wasserversorgungsgebiet der Gemeinde Schönau am Königssee sind ca. 5.620 Einwohner (Haupt- und Nebenwohnsitz) ansässig. Gemäß dem demographischen Profil für den Landkreis Berchtesgadener Land, herausgegeben im Januar 2022 des Bayerischen Landesamt Statistik und Datenverarbeitung, beträgt das anzusetzende Bevölkerungswachstum bis zum Jahre 2040 ca. 2,5 %. Die Wasserversorgungsanlage wird vom Wasserwerk der Gemeinde Schönau am Königssee (Regiebetrieb) unterhalten. Die Einspeisung erfolgt durch die Hammerstiel-, Storchen- und Standlerquelle (Gemarkung Schönau), durch die Holzmühlquelle (Gemarkung Königssee) und durch den Zukauf von der Wasserversorgung Berchtesgaden. Für die Wasserspeicherung stehen Hochbehälter zur Verfügung. Im Versorgungsgebiet sind Wasserleitungen unterschiedlicher Dimensionen zur Verteilung vorhanden. Im Gemeindegebiet verläuft auch die Wimbachleitung DN 300, welche der Versorgung des Marktes Berchtesgaden dient. Die Hammerstiel-, Storchen- und Standlerquelle befinden sich im nördlichen Hangbereich des Grünsteins (ca. 1.304 m ü. NN). Die Holzmühlquelle befindet sich nördlich des hinteren Brandkopf. (ca. 1.156 m ü. NN) Die Wasserversorgungsanlagen mit den dazugehörigen Schutzgebieten sind im Lageplan M 1:5000 dargestellt. Die jährliche Wassermenge, welche für die Trinkwasserversorgung von den Quellen abgeleitet wird, beläuft sich im Mittel der letzten 7 Jahre auf 481.200 m³. Der Wasserbedarf beläuft sich laut Antragssteller auf rechnerische 623.147,51 m³/a. Für diese Fördermenge sind keine Umbauten oder Veränderungen an den Anlagen notwendig. Die entnommene Jahreswassermenge bei allen Quellen soll beibehalten werden, lediglich die maximale Tagesentnahmemenge bei der Hammerstielquelle wird von 1.980 m³/d auf 2.150 m³/d erhöht. Die Benutzung der Standler-, Storchen-, und Hammerstielquelle erfolgt seit der letzten Änderung der Bewilligung vom 06.02.2003 am 06.11.2013 in unveränderten Umfang Die Quellen wurden bereits um 1909/1910 bzw. 1959 gefasst. Die Benutzung der Holzmühlquelle erfolgt seit dem 04.08.1977 in unverändertem Umfang. Sie wurde vermutlich auch schon in weiterer Vergangenheit erstmals gefasst.
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Datum der Entscheidung
23.04.2025