Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 02.03.2021 und Unterlagen der DB Engineering & Consulting GmbH beantragte die Gemeinde Sontheim die wasserrechtliche Plangenehmigung für den Ausbau des Ringelbaches durch die Errichtung von zwei Überbauungen (Brücken) auf einer Länge von ca. 22 m und die Verrohrung des Bahngrabens auf einer Länge von ca. 41,5 m. Zudem wird der Ringelsbach auf einer Länge von ca. 115 m renaturiert und durch die Anlage eines mäandrierenden Bachlaufs die Gewässerstrecke auf ca. 145 m verlängert. Es erfolgt der Rückbau der nicht mehr erforderlichen Brücke der ehemaligen Gemeindeverbindungsstraße über den Ringelsbach und die Renaturierung der freigelegten Gewässerstrecke. Beim Bahngraben wird eine ca. 70 m lange Gewässerstrecke naturnah ausgebaut. Bei den geplanten Maßnahmen am Ringelsbach und Bahngraben handelt es sich um Gewässerausbaumaßnahmen nach § 67 Abs. 2 WHG.
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Raumbezug
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87719
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Bayern
Deutschland
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Datum der Entscheidung
15.06.2021