Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler (Deponieklasse I) ist unter dem 11.09.1989 – 55.15-26-10 - vom damaligen Landesoberbergamt NRW (LOBA NRW) planfestgestellt. Die RWE Power AG beantragt eine abfallrechtliche Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3, Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Änderung des Aufbaus des Oberflächenabdichtungssystems auf der Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler. Die RWE Power AG beantragt die Entwässerungsschicht des Oberflächenabdichtungssystems mit einem Gefälle von mindestens 3 % ausführen zu können. Die Deponieverordnung (DepV) fordert ein Gefälle der Entwässerungsschicht von mindestens 5 %. Gemäß Fußnote 4 des Anhang 1, Nr. 2.3, Tabelle 2 DepV kann die zuständige Behörde auf Antrag des Deponiebetreibers Abweichungen von Mindestdicke, Durchlässigkeitsbeiwert und Gefälle der Entwässerungsschicht zulassen, wenn nachgewiesen wird, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungsschicht und die Standsicherheit der Rekultivierungsschicht dauerhaft gewährleistet sind. Mit dem Gutachten der RWTH Aachen, Lehr- und Forschungsgebiet Ingenieurhydrologie wird dieser Nachweis erbracht.

UVP-Kategorie

Abfalldeponien

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 61 - Nachhaltigkeit im Bergbau

Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bra.nrw.de
Telefon: 02931 82-0
URL: https://www.bra.nrw.de

Datum der Entscheidung

20.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung KWR Deponie Garzweiler OFA ( Bekanntmachung KWR Deponie Garzweiler OFA.pdf )