Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler (Deponieklasse I) ist unter dem 11.09.1989 – 55.15-26-10 - vom damaligen Landesoberbergamt NRW (LOBA NRW) planfestgestellt. Die RWE Power AG beantragt eine abfallrechtliche Plangenehmigung gemäß § 35 Abs. 3, Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zur Änderung des Aufbaus des Oberflächenabdichtungssystems auf der Kraftwerksreststoffdeponie Garzweiler. Die RWE Power AG beantragt die Entwässerungsschicht des Oberflächenabdichtungssystems mit einem Gefälle von mindestens 3 % ausführen zu können. Die Deponieverordnung (DepV) fordert ein Gefälle der Entwässerungsschicht von mindestens 5 %. Gemäß Fußnote 4 des Anhang 1, Nr. 2.3, Tabelle 2 DepV kann die zuständige Behörde auf Antrag des Deponiebetreibers Abweichungen von Mindestdicke, Durchlässigkeitsbeiwert und Gefälle der Entwässerungsschicht zulassen, wenn nachgewiesen wird, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit der Entwässerungsschicht und die Standsicherheit der Rekultivierungsschicht dauerhaft gewährleistet sind. Mit dem Gutachten der RWTH Aachen, Lehr- und Forschungsgebiet Ingenieurhydrologie wird dieser Nachweis erbracht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 61 - Nachhaltigkeit im Bergbau
Goebenstr. 25
44135
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bra.nrw.de |
Telefon: | 02931 82-0 |
URL: | https://www.bra.nrw.de |
Datum der Entscheidung
20.07.2021