Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Unternehmen Wesling Quarzsand GmbH & Co. KG plant die Änderung der Abbauführung und der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die Erweiterung des Quarzsandtagebaues Bodenstein auf dem Gebiet der Gemeinde Wallmoden, Samtgemeinde Lutter am Barenberge im Landkreis Goslar. Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, eine UVP-Pflicht, wenn die allgemeine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung sind im Prüfvermerk (siehe "Relevante Dokumente") dokumentiert.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
26.10.2018