Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Stadtwerke Neuwied GmbH, vertreten durch den Direktor H. Herschbach, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied, wurde mit Datum vom 26.10.2021 die Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus dem Abschirmbrunnen Engerser Landstraße erteilt. Diese dient der Grundwasserabsenkung um eine Beeinflussung des Wasserschutzgebietes „Engerser Feld“ durch das nördlich angrenzende Gewerbegebiet (Abschirmbrunnen) auszuschließen. Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Dies wurde gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung in der Rhein-Zeitung, Neuwieder Ausgabe, vom 13.10.2021 veröffentlicht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur
Kirchstraße 45
56410
Montabaur
Postfach Montabaur
1227 Montabaur
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | poststelle33@sgdnord.rlp.de |
Telefon: | 02602 - 152 - 0 |
Fax: | 02602 - 152 - 4100 |
URL: | https://sgdnord.rlp.de/ |
Datum der Entscheidung
13.10.2021