Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Grundwasserentnahme auf dem Betriebsgelände Grundstück Fl.-Nr. 6488/3 der Gemeinde Wülfershausen a. d. Saale, Gemarkung Wülfershausen a. d. Saale Erhöhung der Entnahmemenge von Grundwasser beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) Die Firma Englert Beton GmbH beantragte mit Schreiben vom 01.10.2020 die Erteilung der wasserrechtlichen Gestattung für das Zutagefördern von Grundwasser aus einem betriebseigenen Brunnen auf dem o. g. Grundstück (maximal 10.000 m³/Jahr - Erhöhung der bislang erlaubten Entnahmemenge). Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt
Neumann-Lischke, Andreas, Herr
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt a. d. Saale
Bayern
Deutschland
E-Mail: | andreas.neumann-lischke@rhoen-grabfeld.de |
Telefon: | +49 9771 94-349 |
Fax: | +49 9771 94-81 349 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
05.11.2020