Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 16.07.2019 beantragte die Heizkraftwerk (HKW) Würzburg GmbH eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG für die Modernisierung des HKW Würzburg am Standort Friedensbrücke. Die Modernisierung umfasst hierbei die Gasturbine GT I, der Einbau einer Entnahme- Gegendruck- Dampfturbine am Standort der zurück gebauten ehemaligen TS IV und die Integration eines großen Wärmespeichers in den Innenraum des HKW. Außerdem werden Modifikationen an den Abhitzekesseln K II und IV vorgenommen, um die Dampf- und Fernwärmeerzeugung zu optimieren. Des Weiteren ist die Aufstellung eines Notstromaggregats mit einer Feuerungswärmeleistung von ca. 6,7 MW als Netzersatzanlage bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung auf dem Fundament der ehemaligen Turbine TS I vorgesehen. Die genehmigte Feuerungswärmeleistung wird durch die geplanten Maßnahmen nicht erhöht, sondern um 89, 5 MW verringert (durch den Entfall des K III). Das Änderungsvorhaben betrifft eine Anlage nach Nr. 1.1. des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Die HKW Würzburg GmbH beantragte, gemäß § 16 Abs. 2, 19 BImSchG von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung der Antragsunterlagen abzusehen. Die Regierung von Unterfranken führte antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach §§ 16 Abs. 2, 19 BImSchG durch, da keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG gennannten Schutzgüter nach dem derzeitigen Planungsstand zu besorgen sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070
Würzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ufr.bayern.de |
Telefon: | +49 931 380-00 |
Fax: | +49 931 380-2222 |
URL: | http://www.regierung.unterfranken.bayern.de |
Datum der Entscheidung
11.09.2019