Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 8. September 1997 (geändert am 3. Juli 2017) wurde dem Markt Burtenbach die wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung Burtenbach aus den Brunnen 1 und 2 auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 3048 und 3001 Gemarkung Burenbach erteilt. Aus den 114 m und 84 m tiefen Brunnen werden max. 11 bzw. 15 l/s und insgesamt max. 230.000 m³/Jahr gefördert. Die Erlaubnis ist bis zum 31. August 2019 befristet. Da die Erstellung der Unterlagen für den endgültigen Verlängerungsantrag noch nicht abgeschlossen ist, ist vorher eine vorübergehende Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich. Der Markt Burtenbach hat daher mit Schreiben vom 22. Februar 2019 und 18. März 2019 beantragt, eine beschränkte Erlaubnis bis zum 31. August 2020 zu erteilen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312
Günzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Telefon: | +49 8221 95-0 |
Fax: | +49 8221 95-240 |
URL: | http://www.landkreis-guenzburg.de |
Datum der Entscheidung
19.08.2019