Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 10. Januar 1996 (geändert am 8. September 2008, 13. Juli 2015 und 12. Juli 2017) wurde der Stadt Thannhausen die wasserrechtliche Erlaubnis zum Zutagefördern von Grundwasser zum Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung Thannhausen aus den Brunnen 2 und 3 auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2282 Gemarkung Thannhausen erteilt. Aus den beiden Brunnen werden max. 18 bzw. 25,5 l/s und insgesamt max. 34 l/s und max. 469.000 m³/Jahr gefördert. Die Erlaubnis ist bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Die Stadt Thannhausen beabsichtigt, im Jahr 2020 zwei neue Tiefbrunnen erstellen zu lasen. Da das Wasserrechtsverfahren für die Benutzung der neuen Brunnen einige Zeit in Anspruch nehmen wird, ist nochmals eine vorübergehende Verlängerung der Erlaubnis für die bereits bestehenden Brunnen erforderlich. Die Stadt Thannhausen hat daher mit Schreiben vom 27. August 2019 die Verlängerung der derzeit bestehenden beschränkten Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2022 beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312
Günzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Telefon: | +49 8221 95-0 |
Fax: | +49 8221 95-240 |
URL: | http://www.landkreis-guenzburg.de |
Datum der Entscheidung
04.11.2019