Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Entnahme bzw. Zutagefördern von Grundwasser im Albachgrund/-tal in der Gemeinde Großeibstadt, Gemarkung Kleineibstadt, Fl.-Nrn. 4741/2 (Brunnen I), 4746/1 (Brunnen II), 4749/1 (Brunnen III) und 5037/1 (Brunnen IV), zur öffentlichen Trinkwasserversorgung durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Bad Königshofen i. Gr. - Gruppe Mitte Entnahme bzw. Zutagefördern von Grundwasser im Haubachtal in der Gemeinde Großeibstadt, Gemarkung Großeibstadt, Fl.-Nrn. 1123/1 (Brunnen II) und 1129/0 (Brunnen I), zur öffentlichen Trinkwasserversorgung durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Bad Königshofen i. Gr. - Gruppe Mitte Entnahme bzw. Zutagefördern von Grundwasser im Haubachtal in der Gemeinde Großeibstadt, Gemarkung Großeibstadt, Fl.-Nr. 1228/0 (Brunnen III), zur öffentlichen Trinkwasserversorgung durch den Zweckverband zur Wasserversorgung Bad Königshofen i. Gr. - Gruppe Mitte Beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes i. V. m. Art. 15 des Bayerischen Wassergesetzes Der Zweckverband zur Wasserversorgung Bad Königshofen i. Gr. – Gruppe Mitte – beantragte mit Schreiben vom 08.12.2020 bzw. 16.02.2021 die Neuerteilung einer Erlaubnis für die o. g. Grundwasserbenutzungen in den Gemarkungen Großeibstadt und Kleineibstadt. Für diese Maßnahme war nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Umweltamt
Spörleinstr. 11
97616
Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland
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Fax: | +49 9771 94-300 |
URL: | http://www.rhoen-grabfeld.de |
Datum der Entscheidung
29.06.2021