Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Frankenberg hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungs-verfahrens nach § 39 Abs. 1 Satz 2 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 2 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen (SächsUVPG). Für das Bauvorhaben werden Grundstücke in der Stadt Frankenberg (Gemarkung Dittersbach) beansprucht. Der vorliegende Feststellungsentwurf beinhaltet die geplante Sanierung der Wanderwege und den Ersatzneubau von 4 geschädigten Gehwegbrücken im Lützeltal in Frankenberg, welche im Junihochwasser 2013 überflutet und geschädigt wurden. Der Baubereich befindet sich im FFH-Gebiet Zschopautal SCI 4943-301 und dem Landschaftsschutzgebiet Mittleres Zschopautal (C05) nördlich von Frankenberg.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Chemnitz
Abteilung 3 - Infrastruktur
Referat 32 - Planfeststellung
Altchemnitzer Straße 41
09120
Chemnitz
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@lds.sachsen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
29.03.2019
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
29.10.2018 - 28.11.2018