Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landschaftspflegeverband Unterallgäu e.V., 87719 Mindelheim, beantragte im Auftrag von Herrn Peter Eichele mit Schreiben und Unterlagen vom 08.09.2017 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Herstellung eines Biotopteiches auf dem Grundstück Fl.Nr. 31/3 der Gemarkung Haitzen. Der Biotopteich sollte mit einer Wasserfläche von ca. 500 m² und einer maximalen Wassertiefe von 1,40 m mit einer maximal 0,5 m hohen modellierten Geländeschwelle hergestellt werden. Bei der Herstellung werden die vorhandenen schützenden Bodenschichten abgetragen und damit auf das Grundwasser eingewirkt. Der Biotopteich soll zeitweise mit Wasser aus dem Triebwerkskanal gespeist werden. Außerdem war geplant, die Durchgängigkeit des Hungerbaches mittels eines Grabens auf einer Länge von ca. 70 m und einer Breite von insgesamt ca. 0,70 bis 0,80 m herzustellen. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 33
87719
Mindelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra.unterallgaeu.de |
Telefon: | +49 8261 995-0 |
Fax: | +49 8261 995-333 |
URL: | http://www.unterallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
07.02.2019