Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Von der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland wurde die wasserrechtliche Plangenehmigung gem. § 68 Wasserhaushaltsgesetz für die Herstellung eines Laichtümpels im Bereich der Flurstücke Nrn. 619/1 und 617 in der Gemarkung Bobenthal beantragt. Die standortbezogene Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben nach Einschätzung der Kreisverwaltung Südwestpfalz aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebietes betreffen und nach § 25 Abs. 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Wesentliche Gründe der Entscheidung sind: Mit der Herstellung eines Laichtümpels in der beantragten Form sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auszuschließen. Durch die Maßnahme erhöht sich die Struktur- und Habitatvielfalt innerhalb des dortigen Nasswiesenkomplexes, womit letztlich eine ökologische Aufwertung verbunden ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Süd (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Süd)
Kreisverwaltung Südwestpfalz
Unterer Sommerwaldweg 40-42
66953
Pirmasens
Postfach 2265
66930 Pirmasens
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@lksuedwestpfalz.de |
Telefon: | 06331 809-0 |
Fax: | 06331 809-108 |
URL: | https://www.lksuedwestpfalz.de |
Datum der Entscheidung
22.07.2020