Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Str. 6 in 03044 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Rietdorf, Flur 2, Flurstück 7 eine Windenergieanlage (WEA 18) zu errichten und zu betreiben. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 1 in Verbindung mit §§ 11, 12 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Die neu beantragte WEA kumuliert mit 36 in Betrieb befindlichen WEA und sechs genehmigten WEA, die alle Gegenstand von Umweltverträglichkeitsprüfungen waren. Darüber hinaus besteht eine Kumulation mit sechs WEA, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | T12@LfU.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 35549911411 |
Datum der Entscheidung
19.07.2021