Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Hermeskeil hat die wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Renaturierung des Rotbachs (Ge-wässer III. Ordnung) in der Stadt Hermeskeil (2. Ausführungsabschnitt) beantragt. Als Ergebnis soll der Rotbach naturgerecht gestaltet werden. Die Durchgängigkeit und die Schaffung von natürlichen Gewässerstrukturen und somit die ökologische Aufwertung soll wieder hergestellt werden. Hierzu zählt auch die Beseitigung der Betonschalen, Verrohrungen und massiven Befestigungen sowie die Herstellung einer durchstrukturierten Gewässersohle mit heterogenem Steinmaterial.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Trier-Saarburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Datum der Entscheidung
30.08.2019