Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung Jachenhausener Gruppe beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zum Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser aus den Brunnen I und II Neulohe. Die bisher genehmigte gemeinsame Entnahmemenge der Brunnen I und II von 400 m³/a bei einer maximalen Entnahme von 20 l/s aus dem Brunnen I und 25 l/s aus dem Brunnen II soll beibehalten werden. Es sind keine Veränderungen der baulichen und technischen Anlagen geplant. Gemäß den §§ 5, 10 Abs. 2 und 7 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c UVPG in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 117 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) i. V. m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die allgemeine Vorprüfung wurde als überschlägige Prüfung durchgeführt. Die Prüfung der Kriterien aus der Anlage 3 zum UVPG hat aus wasserwirtschaftlicher Sicht ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Auch aus naturschutzfachlicher Sicht lässt der Standort des Vorhabens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hinsichtlich des Naturschutzes und Landschaftspflege erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
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Datum der Entscheidung
28.08.2020