Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Unternehmensflurbereinigungsverfahren Vehlefanz ist ein kombiniertes Verfahren, welches zum einen der Bereitstellung der Bedarfsflächen für Abschnitte des 6-streifigen Ausbaus der Autobahn A10 und A24 dient (Unternehmensflurbereinigung gem. §87 ff. FlurbG) und zum anderen der Regelflurbereinigung gem. §1 i.V. m. § 37 FlurbG, sowie der Zusammenfassung von getrenntem Anlagen- und Bodeneigentum (LwAnpG). § 37 des Flurbereinigungsgesetzes enthält den Auftrag zur Gestaltung des Bodenordnungsgebietes und bildet somit den Handlungsrahmen der Flurbereinigung. Dabei ist das Bodenordnungsgebiet unter Beachtung der jeweiligen Landschaftsstruktur so zu gestalten, wie es den gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten sowie den Interessen der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung entspricht und wie es das Wohl der Allgemeinheit erfordert. Wege, Straßen, Gewässer und andere gemeinschaftliche Anlagen sind zu schaffen, bodenschützende sowie -verbessernde und landschaftsgestaltende Maßnahmen vorzunehmen und alle sonstigen Maßnahmen zu treffen, durch welche die Grundlagen der Wirtschaftsbetriebe verbessert, der Arbeitsaufwand vermindert und die Bewirtschaftung erleichtert werden. Um diesen hohen Ansprüchen der Neugestaltung des Bodenordnungsgebietes gerecht zu werden, wurden die Neugestaltungsgrundsätze gem. § 38 FlurbG aufgestellt und mit den Trägern öffentlicher Belange am 12.09.2016 abgestimmt. Auf der Grundlage dieses planerischen Rahmenkonzeptes erfolgte 2017 die Aufstellung des Wege- und Gewässerplanes gem. § 41 FlurbG, welcher am 01.03.2019 genehmigt wurde. Es folgte die Ausführungsplanung und Umsetzung erster Maßnahmen.
UVP-Kategorie
Raumbezug


















Die Hintergrundkarte dient der Orientierung. Kein Bezug zu den Verfahrensdaten.
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Referat B2 - Ländliche Neuordnung
Dienstsitz Prenzlau
Grabowstraße 33
17291 Prenzlau
Grabowstraße 33
17291
Prenzlau
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Norman.Vollbrecht@lelf.brandenburg.de |
Telefon: | +49 3984 7187 60 |
URL: | https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/flurneuordnung/ |
Datum der Entscheidung
01.03.2017