Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Fa. Atelier 3 S.A. beabsichtigt die Beantragung einer nachträglichen wasserrechtlichen Zulassung für eine bereits erfolgte Gewässerverlegung des Fölkenbaches (Gewässer III. Ordnung) im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Fölkenbach“ in der Gemarkung Echternacherbrück. Im Vorfeld zu diesem Zulassungsverfahren hat die Fa. Atelier einen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG gestellt. Dies dient der Klärung, ob im vorliegenden Fall von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abgesehen werden kann (§ 68 Abs. 2 WHG). Die Entscheidung gem. § 5 Abs. 1 UVPG soll dem eigentlichen Zulassungsverfahren für den Gewässerausbau vorgeschaltet werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Eifelkreis Bitburg-Prüm
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@bitburg-pruem.de |
Datum der Entscheidung
24.10.2019