Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Atelier 3 S.A. beabsichtigt die Beantragung einer nachträglichen wasserrechtlichen Zulassung für eine bereits erfolgte Gewässerverlegung des Fölkenbaches (Gewässer III. Ordnung) im Rahmen der Erschließung des Baugebietes „Fölkenbach“ in der Gemarkung Echternacherbrück. Im Vorfeld zu diesem Zulassungsverfahren hat die Fa. Atelier einen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVPG gestellt. Dies dient der Klärung, ob im vorliegenden Fall von der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens abgesehen werden kann (§ 68 Abs. 2 WHG). Die Entscheidung gem. § 5 Abs. 1 UVPG soll dem eigentlichen Zulassungsverfahren für den Gewässerausbau vorgeschaltet werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Eifelkreis Bitburg-Prüm

Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: info@bitburg-pruem.de

Datum der Entscheidung

24.10.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

GeSch Bekanntmachung keine UVP 06U190289-20 ( GeSch Bekanntmachung keine UVP 06U190289-20.pdf )
GeSch Dokumentation UVP-Vorprüfung 06U190289-20 ( GeSch Dokumentation UVP-Vorprüfung 06U190289-20.pdf )