Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Landkreis Zwickau beabsichtigt die dauerhafte Umwandlung einer Waldfläche von 1.100 m² sowie die befristete Umwandlung von 10.250 m² auf den Flurstücken 256 und 259 der Gemarkung Oberrothenbach, Stadt Zwickau, zum Zwecke der Sanierung der Fäkaldeponie Dänkritz – Lauenhain. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 in Verbindung mit der Nr. 17.2.3 der Anlage 1 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. September 2017 (BGBl. I S. 3370) geändert worden ist, hat ergeben, dass für die vorgenannte dauerhafte Waldumwandlung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, da keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Die Feststellung über das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht selbstständig anfechtbar (§ 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Staatsbetrieb Sachsenforst
Abteilung Obere Forst- und Jagdbehörde, Naturschutz im Wald;
Referat Obere Forst- und Jagdbehörde
Bonnewitzer Straße 34
01796
Pirna OT Graupa
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.sbs@smul.sachsen.de |
Telefon: | 03501 / 542 101 |
Fax: | 03501 / 542 213 |
URL: | https://www.sbs.sachsen.de/ |
Datum der Entscheidung
22.01.2018