Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Nahezu über die gesamte Länge der nördlichen Kiesgrubenböschung des Hetzlinshofer Baggersees auf den Grundstücken Fl.Nrn. 523 und 523/3 der Gemarkung Lachen wurde im Juli 2020 die vorhandene Bepflanzung in den unteren 2/3 der Böschung komplett durch den Fischereiverein Memmingen e.V. abgeholzt. In etwa mittig der Böschung wurde ein etwa 2 m breiter Weg an-gelegt. Zudem führte die Firma KBH an der Böschungskante im nordöstlichen Bereich des Uferbereichs des Baggersees Einfriedungsarbeiten durch. Mit Schreiben vom 16.02.2021 und Unterlagen vom Febr. 2021 beantragten die Firma KBH Baustoffwerke Gebhart & Söhne GmbH & Co. KG und der Fischereiverein Memmingen e.V. die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung für die teilweise bereits durchgeführten und die noch durchzuführenden Umgestaltungsmaßnahmen am Hetzlinshofer Baggersee. Es ist u.a. vorgesehen, den hergestellten ca. 2 m breiten Weg entlang der nördlichen Böschung des Baggersees wieder zu einem Pfad zurückzubauen. Die Böschungen werden entsprechend des Rekultivierungsplans aus dem Jahre 1985 bepflanzt und die Treppenzugänge zum Baggersee beseitigt. Bei den bereits ausgeführten und den geplanten Umgestaltungsarbeiten im Uferbereich des Hetzlinshofer Baggersees handelt es sich um Gewässerausbaumaßnahmen nach § 67 Abs. 2 WHG (wesentliche Umgestaltung des Baggersees), die der Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 WHG bedürfen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Bayern
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Datum der Entscheidung
16.04.2021