Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Neptune Energy Deutschland GmbH plant das Abteufen der Aufsuchungs- und Förderbohrung Rühlermoor 710G mit einer Teufe von ca. 1.500 m. Bei einer Fündigkeit von Erdöl wird der Bohrplatz als Produktionsstätte fungieren. Es wird von einer täglichen Fördermenge von ca. 35 Tonnen Erdöl ausgegangen. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Twist im Landkreis Emsland. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl oder von täglich mehr als 500 000 Kubikmetern Erdgas eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der bis zum 28. 07. 2017 geltenden Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), jetzt § 7 Abs. 1 UVPG in der seit dem 29.07.2017 geltenden Fassung, durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können unter untenstehendem Prüfvermerk eingesehen werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld
An der Marktkirche 9
38678
Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | Poststelle.clz@lbeg.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)5323-9612-200 |
Datum der Entscheidung
26.06.2019