Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Zweckverband zur Wasserversorgung (ZV WFW) Gruppe Neuhof entnimmt aus dem bestehenden Brunnen Grundwasser, um die öffentliche Wasserversorgung des Verbandsgebietes sicherzustellen. Für die Grundwasserentnahme wird vom Zweckverband eine gehobene Erlaubnis, gem. §§ 8 Abs. 1 und 10 Abs. 1 WHG i. V. mit § 9 Abs 1 Nr. 5 WHG und Art. 15 BayWG, mit folgender Entnahme beantragt: Aus dem Brunnen sollen insgesamt • bis zu 30 l/s • bis zu 1.700 m³/Tag • bis zu 430.000 m³/a entnommen werden. Die Wasserversorgung des ZV WV Gruppe Neuhof erfolgt über den bestehenden Brunnen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 442 der Gemarkung Berg. Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Fortführung der bisher genehmigten Entnahme mit einer reduzierten Jahresentnahme und gleichbleibender Spitzenforderung. Weiterhin besteht ein leistungsfähiger Verbund mit der Stadt Donauwörth. Im Bedarfsfall kann die gesamt Versorgung durch die Stadt Donauwörth sichergestellt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Donau-Ries

Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@lra-donau-ries.de
Telefon: +49 906 74-0
Fax: +49 906 74-273
URL: http://www.donau-ries.de

Datum der Entscheidung

27.01.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVP ( Bekanntmachung UVP .docx )