Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadtwerke Landshut, Christoph-Dorner-Straße 9 in Landshut, haben am 30.06.2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur Änderung des Biomasseheizkraftwerks Landshut auf dem Betriebsgrundstück Am Lurzenhof 31 in Landshut beantragt. Am 30.07.2020 wurden die Antragsunterlagen vervollständigt. Die Änderung besteht in einem Betrieb des Biomasseheizkessels, der nunmehr ohne ständige Beaufsichtigung (BoB 24h) erfolgen soll, der Optimierung der Feuerungsleistungsregelung und der Errichtung und dem Betrieb zweier Notstromaggregate. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG sowie Nrn. 1.2.1 und 1.2.4.1 der Anlage 1 zum UVPG ist im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028
Landshut
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-nb.bayern.de |
Telefon: | +49 871 808-01 |
Fax: | +49 871 808-1002 |
URL: | http://www.regierung.niederbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
31.08.2020