Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Neu-Ulm hat den wasserrechtlichen Eingabeentwurf zur Renaturierung des Landgrabens südlich des Plessenteichs im Zuge der Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen vorgelegt. Ziele der Renaturierung sind die gewässerökologische Aufwertung des Landgrabens, die Verbesserung des Lebensraums für Tier- und Pflanzenarten, Schaffung von Retentionsraum und die Stärkung des Biotopverbunds Donau-Iller. Die wasserrechtliche Genehmigung zur Herstellung eines ökologisch wertvollen Flachwasserbereichs im Plessenteich wird ebenfalls beantragt. Der Ausbau des Landgrabens sowie die Herstellung des Fachwasserbereichs im Plessenteich stellen einen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz –WHG- dar und bedürfen der vorherigen Planfeststellung bzw. Plangenehmigung nach § 68 WHG. Die beantragte Gewässerausbaumaßnahme ist ferner ein Vorhaben nach §§ 2, 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung -UVPG- i.V.m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG und bedarf einer standortbezogener Vorprüfung der Umweltverträglichkeit. Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässerausbaumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstr. 8
89231
Neu-Ulm
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-nu.de |
Telefon: | +49 731 7040-0 |
Fax: | +49 731 7040-8999 |
URL: | https://www.landkreis-nu.de/ |
Datum der Entscheidung
22.05.2019