Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gaskraftwerke Leipheim GmbH & Co.KG, Ulm, beantragten mit Schreiben und Unterlagen vom 04.12.2018 die wasserrechtliche Plangenehmigung für die Herstellung von zwei wechselfeuchten Mulden und zwei Biotopteichen mit einer Wasserfläche von insgesamt ca. 2.000 m² und mit einer maximalen Wassertiefe von 1,00 m auf den Grundstücken Fl.Nr. 1295 der Gemarkung Erkheim und Fl.Nr. 1376/2 der Gemarkung Westerheim. Es handelt sich um die Anlage von Kompensationsflächen, die im Rahmen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zur Auflage gemacht wurden. Die beiden Planungsgrundstücke Fl.Nr. 1295 der Gemarkung Erkheim und Fl.Nr. 1376/2 der Gemarkung Westerheim stehen im Eigentum der Stiftung KulturLandschaft Günztal. Nach § 68 Abs. 1 WHG bedarf die Herstellung, die Beseitigung oder die wesentliche Umgestaltung von Gewässern oder ihrer Ufer (Gewässerausbau) der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen nicht UVP-pflichtigen Gewässerausbau kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Unterallgäu
Bad Wörishofer Str. 33
87719
Mindelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra.unterallgaeu.de |
Telefon: | +49 8261 995-0 |
Fax: | +49 8261 995-333 |
URL: | http://www.unterallgaeu.de |
Datum der Entscheidung
11.04.2019