Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Herr Hendrik Doose plant in 22964 Steinburg OT Sprenge, Hoisdorfer Weg o. Nr. für das Zutagefördern von Grundwasser zur Wasserversorgung eines landwirtschaftlichen Hofbetriebes einen Brunnen zu errichten. Es handelt sich bei dem Vorhaben um die Benutzung des Grundwassers nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Gemäß § 8 (1) WHG in Vb. m. § 46 (1) WHG bedarf diese Benutzung des Grundwassers keiner Erlaubnis oder Bewilligung, da sie der Wasserversorgung eines landwirtschaftlichen Hofbetriebes dient. Für das geplante Neuvorhaben war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Nr. 13.3.3 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Die Vorprüfung wurde anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien durchgeführt. Die Prüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG hat ergeben, dass aufgrund der Planänderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nr. 2.3 des UVPG aufgeführten Kriterien ausgeschlossen sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 23.07.2020 Az.: 653-21-091/9 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Dr. Dietrich Peters
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
23.07.2020