Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Aufgrund des umfänglichen Umbaus der sanierungsbedürftigen Wehranlage durch die Ayer Kraftwerk GmbH & Co.KG und dem als massiv zu bezeichnenden Eingriff in die Wehranlage beim Umbau der Floßgasse durch die Länder fordert der Anlageneigentümer, die Ayer Kraftwerk GmbH & Co.KG, als Vorhabensträgerin die Maßnahme 56 des Projekts „Agile Iller“ im Zuge der laufenden Baumaßnahmen vorzunehmen. Hierzu hat die Ayer Kraftwerk GmbH & Co.KG unter Planvorlage die Plangenehmigung beantragt. Die Errichtung einer Rauen Rampe stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz –WHG- dar. Ein Gewässerausbau bedarf nach § 68 WHG der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung der zuständigen Behörde und benötigt weiterhin eine UVP-Vorprüfung. Die UVP-Pflicht ergibt sich aus § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG wonach das Vorhaben einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls durch das Landratsamt Neu-Ulm bedarf. Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässeraus-baumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Az.: 42-6414.2/2 Landratsamt Neu-Ulm
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstr. 8
89231
Neu-Ulm
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 731 7040-0 |
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URL: | https://www.landkreis-nu.de/ |
Datum der Entscheidung
06.10.2020