Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadtwerke Burghausen haben die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung von 30 Jahren zum Zu Tage leiten und Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen I und II bei Laimgruben sowie dem Horizontalbrunnen Hitzler zur Versorgung der Stadt Burghausen mit Trink- und Brauchwasser (zweites Standbein zur redundanten öffentlichen Wasserversorgung) beantragt, nachdem die bestehende wasserrechtliche Zulassung mit Ablauf des 31.12.2021 endet. Die beantragte jährliche Höchstentnahmemenge aus den Brunnen beträgt 1.715.000 m3. Das Betriebskonzept sieht jedoch vor, dass die Versorgung des Stadtgebietes Burghausen weiterhin durch Wasserbezug aus dem Weilhartsforst in Österreich erfolgt. Die tatsächlichen Entnahmemengen aller Gewinnungsanlagen liegen somit bei ca. 50.000 m3/a (Bewegungsbetrieb). Mit dem beantragten Benutzungsumfang soll die Rechtssicherheit zur redundanten Nutzung der Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Burghausen gewährleistet werden. Die drei Brunnen stellen ein zusammenhängendes ortsnahes Standbein für die Sicherstellung der Wasserversorgung von Burghausen dar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Altötting
Sachgebiet 21 - Wasserrecht
Bahnhofstr. 38
84503
Altötting
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-aoe.de |
Telefon: | +49 8671 502-0 |
Fax: | +49 8671 502-250 |
URL: | https://www.lra-aoe.de |
Datum der Entscheidung
18.06.2021