Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Gegenstand des Vorhabens ist der Anbau eines wechselseitigen Überholfahrstreifens an die Bundesstraße B 286 (Schweinfurt – Gerolzhofen – Enzlar) im Abschnitt 2 nördlich Unterspiesheim. Da die B 286 zwischen der A 70 bei Schweinfurt und der A 3 bei Wiesentheid nur unzureichende Überholmöglichkeiten aufweist, werden zwischen Schwebheim und Wiesentheid in acht unabhängig voneinander realisierbaren Abschnitten Überholfahrstreifen angebaut. Der plangegenständliche Abschnitt beginnt südlich von Schwebheim und endet mit der Anschlussstelle Unterspiesheim (B 286/St 2271). Die Gesamtlänge des Abschnittes beträgt 3.280 m, auf 2.450 m Länge wird wechselseitig ein Überholfahrstreifen angebaut. Neben dem Anbau des Überholfahrstreifens sind insbesondere die bedarfsgerechte Erneuerung des Oberbaus, die Erstellung neuer Entwässerungsanlagen, die Anpassung der parallel zur B 286 verlaufenden öffentlichen Feld- und Waldwege sowie die Errichtung eines bis zu 2,00 m hohen Erdwalles als aktive Lärmschutzmaßnahme vorgesehen. Im Zuge der Baumaßnahme werden außerdem drei vorhandene Überführungsbauwerke durch einen Neubau ersetzt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Unterfranken
Peterplatz 9
97070
Würzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ufr.bayern.de |
Telefon: | +49 931 380-00 |
Fax: | +49 931 380-2222 |
URL: | http://www.regierung.unterfranken.bayern.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
17.02.2021 - 16.03.2021