Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Markt Bad Birnbach, vertr. d. d. 1. Bürgermeisterin, Frau Dagmar Feicht, hat mit Antragsunterlagen vom 14.12.2020 die beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG für die Entnahme von Grundwasser sowie für das Einleiten des Grundwassers in die Rott, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 504, Gemarkung und Markt Bad Birnbach, Landkreis Rottal-Inn, für die Bauwasserhaltung im Zuge des Umbaus und der Erweiterung der gemeinsamen Abwasseranlage des Marktes Bad Birnbach und der Gemeinde Bayerbach, beantragt. Die Maßnahme wird in einem Zeitraum von jeweils 2 Monaten (Betriebsgebäude voraussichtlich 01.02.2021 bis 31.03.2021; Vorklärbecken voraussichtlich 01.04.2021 bis 31.05.2021), durchgeführt. Die maximale Entnahmemenge beträgt bis zum erstmaligen Erreichen des Absenkziels eine max. Fördermenge von 65 m3/h (= 18 l/s). Danach wird mit einer Bemessungswassermenge von 8 m3/h (= 2,2 l/s) gerechnet. Insgesamt beträgt die Entnahmemenge bis zu 23.000 m³.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstr. 4
84347
Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rottal-inn.de |
Telefon: | +49 8561 20-0 |
Fax: | +49 8561 20-130 |
URL: | http://www.rottal-inn.de |
Datum der Entscheidung
25.01.2021