Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Ortsgemeinde Zerf, hat die wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz für die Wiederherstellung der biologischen Durchgängig-keit am Großbach (Gewässer III. Ordnung), 2. Bauabschnitt (Neugestaltung des Be-reichs „Am Marktplatz“ in der Ortsgemeinde Zerf), beantragt. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 9 UVPG zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Nach der erfolgten standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG anhand der einschlägigen Kriterien nach Anlage 3 UVPG sind keine erheblichen nachteiligen Umwelt-auswirkungen des beantragten Vorhabens gegeben, sodass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Trier-Saarburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Datum der Entscheidung
01.10.2020