Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Herren Werner und Manfred Wust GbR, Oberulsenbach 1, 91459 Markt Erlbach, beantragen gem. § 16 Abs. 1 BImSchG die Errichtung und den Betrieb eines neuen BHKWs mit 600 kWel, 1.479 kWFWL im Schallschutzcontainer mit Gasaufbereitung auf dem Grundstück der Biogasanlage, Fl.Nr. 382, Gemarkung Buchen.

Als Ersatz der aufgrund eines Brandereignisses wegfallenden bestehenden BHKW 1 bis 3 (jeweils 200 kWel, 496 kWFWL), soll die Errichtung und der Betrieb eines neuen BHKWs mit 600 kWel, 1.479 kWFWL im Schallschutzcontainer mit Gasaufbereitung erfolgen.

Die Biogasverwertungsanlage bedarf aufgrund der Änderung bei den Blockheizkraftwerken einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG.

Bei den Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben i. S. d. § 2 Abs. 4 Nr. 2a) UVPG, für das gem. §§ 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist.

Nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung durchzuführen. Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit liegen Angaben durch das Büro Fritsch Energieplanung GmbH, Marktredwitz, zu den Merkmalen des Vorhabens und des Standortes vor.

Die bestehende Biogasanlage befindet sich westlich des Ortsteiles Oberulsenbach und ist umgeben von landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Nach Einschätzung der im Verfahren beteiligten Fachstellen werden bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb des BHKWs erhoben. Unter Beachtung der festgesetzten Auflagen und Bedingungen sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten.

Im Einwirkungsbereich der Anlage liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG i.V.m. Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG. Es sind weder Schutzgebiete, noch Biotope oder Naturdenkmäler, Denkmäler oder Bodendenkmäler vorhanden, und es handelt sich auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte.

Mithin werden keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

11.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

I-2021-65_Bekanntgabe_stand.UVP ( I-2021-65_Bekanntgabe_stand.UVP.pdf )