Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Als Vorhaben gilt im vorliegenden Fall entsprechend § 2 Abs. 4 Nr. 2. a) die Änderung der Hausmüllverbrennungsanlage in Berlin Ruhleben. Geplant ist die derzeit zulässige genehmigte jährliche Durchsatzmenge an Verbrennungsabfällen (Siedlungsabfällen) von 520.000 t auf 580.000 t pro Jahr zu erhöhen. Dies soll ausschließlich durch die Erhöhung der Verfügbarkeit der insgesamt 5 Kessellinien und deren erhöhten Betriebsstundenzahl erreicht werden. Die stündliche Durchsatzmenge an Abfall bleibt ebenso wie die Art des zu verbrennenden nicht gefährlichen Abfalls unverändert.

Ebenfalls unverändert bleiben die genehmigte Lage, die Beschaffenheit und der Betrieb der Anlage. Vorhandene technische Einrichtungen und die (Gesamt-) Leistung als thermische Leistung der Kessellinien ändern sich ebenfalls nicht.
Gleichzeitig soll zukünftig nur noch nicht gefährlicher Abfall angenommen und verbrannt werden.

Die Anlage unterliegt der Nr. 8.1.1.2 UVPG (Durchsatzkapazität von 3 t nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde). Für das beantragte Änderungsvorhaben war nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 eine Allgemeine Vorprüfung auf UVP-Pflicht durchzuführen.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Berlin

Ansprechpartner

I C: Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Kopenhagen, Michael

Deutschland

E-Mail: michael.kopenhagen@senmvku.berlin.de

Datum der Entscheidung

02.10.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

20191002 Bekanntmachung im UVP Portal ( 20191002 Bekanntmachung im UVP Portal.pdf )