Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk, An der Heide A 9 in 03130 Spremberg beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken An der Heide A 9 in der Gemarkung Spremberg, Flur 37, Flurstück 538 und in der Gemarkung Zerre, Flur 2, Flurstück 127/1 ein Ersatzbrennstoffkraftwerk wesentlich zu ändern.

Darüber hinaus wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt.

Für das Vorhaben wurde eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit den §§ 9 Absatz 1 Nummer 4 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser über eine Versickerungsrigole.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb
- einer zweiten Verbrennungslinie zur thermischen Verwertung von Abfällen (BE 6),
- einer zweiten Rauchgasreinigungsanlage zur Abscheidung von Schadstoffen (BE 7),
- eines dritten Dampfkessels sowie einer Gegendruckturbine zur Erzeugung von Strom und Dampf (BE 8) und
- eines neuen Stapelbunkers zur Abfalllagerung (Erweiterung BE 1).

Durch die zweite Verbrennungslinie, welche über eine Durchsatzkapazität von 30,9 Tonnen nicht gefährlicher Abfälle je Stunde verfügt, wird die Gesamtanlage eine Durchsatzkapazität in Höhe von 75,4 Tonnen nicht gefährlicher Abfällen je Stunde aufweisen. Zudem wird sich durch den dritten Dampfkessel mit einer Feuerungswärmeleistung von 25 MW die Gesamtfeuerungswärmeleistung der Dampfkesselanlage auf insgesamt 96,42 MW erhöhen.

Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Die erste Teilgenehmigung umfasst dabei die Errichtung aller baulichen Anlagenteile und der dazugehörigen Anlagentechnik. Gegenstand einer weiteren Teilgenehmigung soll der Betrieb der Gesamtanlage sein.

Es handelt sich dabei um die Änderung von Anlagen der Nummer 8.1.1.3 GE und der Nummer 1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.1.1.2 X und der Nummer 1.1.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im März 2026 vorgesehen.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: T12@LfU.Brandenburg.de
Telefon: +49 35549911411

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

06.09.2023 - 06.09.2023

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

26.05.2023 - 26.06.2023

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungstext Antrag Süd-G6222 ( Bekanntmachungstext Antrag Süd-G6222.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Allgemein verständliche Zusammenfassung - EBS-HKW 2 ( Allgemein verständliche Zusammenfassung - EBS-HKW 2.pdf )
Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk_V1_26-04-2023_Abschnitt-14 ( Hamburger Rieger GmbH, Geschäftsbereich Kraftwerk_V1_26-04-2023_Abschnitt-14.pdf )