Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Regierung von Schwaben stellte mit Beschluss vom 17.12.2019 (Gz.: RvS-SG21-3321.1-80/4) den Plan der Gaskraftwerk Leipheim GmbH & Co. KG für die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Leitung zum Anschluss des geplanten Gasturbinenkraftwerkes Leipheim an das Höchstspannungsübertragungsnetz der Amprion GmbH von Fl.-Nr. 369/55, Gemarkung Bubesheim, nach Fl.-Nr. 1241, Gemarkung Großkötz, einschließlich der damit verbundenen Ne-beneinrichtungen fest. Mit Änderungsbeschluss vom 04.06.2021 (Gz.: RvS-SG21-3321.1-80/5) wurden Planänderungen von unwesentlicher Bedeutung am Kraftwerksstandort auf Fl.-Nr. 369/55, Gemarkung Bubesheim festgestellt.

Die Planfeststellung für das Gesamtvorhaben umfasste u.a. die Errichtung einer 380-kV Schaltanlage am Übergang vom Erdkabel- zum Freileitungsabschnitt in Rohrbauweise mit obenliegender Sammelschiene, einer Umgehungsschiene und Kupplung in Diagonalbauweise in einreihiger Anordnung incl. Betriebsgebäude, Garage, Stellplätzen, Zufahrten und Umzäunung auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1748, 1749 und 1750 Gemarkung Bubesheim.

Im Rahmen der Ausführungsplanung hat sich ergeben, dass die ursprünglich angenommenen, temporär benötigten Baustelleneinrichtungsflächen zur Errichtung der Schaltanlage nicht ausreichen werden. Denn der nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 17.12.2019 erforderliche getrennte Ausbau und die getrennte verdichtungsfreie Zwischenlagerung der entnommenen Ober- und Unterböden sowie der Bodenschichten unterschiedlicher Horizonte bis zu deren Wiedereinbau bedingen einen im Verhältnis zur ursprünglichen Planung erhöhten Flächenbedarf von zusätzlich ca. 3.215 m² (ca. 30 m² für Baustelleneinrichtung temporär, ca. 385 m² für Lagerplatz temporär und ca. 2.800 m² für Oberboden temporär) (Gesamtbedarf temporär neu ca. 3.900 m²) auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1748, 1749 und 1750 Gemarkung Bubesheim. Die Zwischenlagerung der Böden soll westlich angrenzend an die Baufläche der Schaltanlage (Oberbodenlagerfläche ca. 2.800 m²) sowie auf dem nach Errichtung der Schaltanlage zu bepflanzenden nördlichen Heckenstreifen (Baustelleneinrichtungsfläche ca. 330 m² und Lagerplatz ca. 770 m²) erfolgen. Eine technische Änderung der Schaltanlage und der dazugehörigen Anlagen und Gebäude wird durch die Vergrößerung der Baustelleneinrichtungsflächen nicht veranlasst, auch die Größe der dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen wird nicht verändert. Der Abstand zu den Nachbargrundstücken beträgt mindestens zwanzig Meter.

Für das planfestgestellte Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Vor der Entscheidung, ob für die Änderung ein Planfeststellungverfahren gemäß § 43d Satz 1 EnWG i. V. m. Art. 76 BayVwVfG durchzuführen ist, ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4, § 7 Abs. 1 UVPG erforderlich.

UVP-Kategorie

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Schwaben

Fronhof 10
86152 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-schw.bayern.de
Telefon: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2289
URL: http://www.regierung.schwaben.bayern.de

Datum der Entscheidung

27.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_-_UVP-Vorprüfung ( Bekanntmachung_-_UVP-Vorprüfung.pdf )