Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Hans Kolb Papierfabrik GmbH & Co KG (Vorhabensträger) hat mit Schreiben vom 04.04.2019 bei der Stadt Kaufbeuren einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für folgendes Vorhaben auf den Grundstücken mit den Flurnummern 1457, 1458, 1467, 1464/3 der Gemarkung Kaufbeuren gestellt:
Wesentliche Änderung der Hans Kolb Papierfabrik GmbH & Co. KG durch Umbau der Pressenpartie, welcher mit einer Erhöhung der Produktionskapazität einhergeht.
Nach § 5 Abs. 1 UVPG stellt die Stadt Kaufbeuren auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Information unverzüglich fest, ob nach den §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, für das keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist die UVP-Pflicht , wenn das geänderte Vorhaben den Größen- und Leistungswert für die unbedingte UVP-Pflicht gemäß § 6 UVPG erstmals erreicht oder überschreitet.
Für die Errichtung und den Betrieb der Anlage zur Herstellung von Papier und Pappe mit einer Produktionskapazität von 200 t oder mehr je Tag ist in Spalte 1 der Nr. 6.2.1 der Anlage 1 zum UVPG der Eintrag „X“ angegeben, was die UVP-Pflicht zur Folge hat. Für das Vorhaben wurde bisher keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Durch das Änderungsvorhaben werden die Größen- und Leistungswerte für eine unbedingte UVP-Pflicht erstmals erreicht oder überschritten. Dies hat zur Folge, dass für das Änderungsvorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht (§§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 6 UVPG).

Die Zulassungsentscheidung erfolgt mit dem Genehmigungsbescheid der Stadt Kaufbeuren vom 23.09.2019 über die wesentliche Änderung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 16 BImSchG).

Ein UVP-Bericht wurde der Stadt Kaufbeuren am 04.04.2019 vorgelegt. Der UVP-Bericht und entscheidungserhebliche Unterlagen werden in der Zeit vom 20.05.2019 bis einschließlich 19.06.2019 bei der Stadt Kaufbeuren, Abteilung Umwelt (Zimmer Nr. 208), Spitaltor 5 (VHS), 87600 Kaufbeuren, Zimmer Nr. 208 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme vorgelegt.

Die betroffene Öffentlichkeit konnte sich im Rahmen der Beteiligung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Kaufbeuren, Abteilung Umwelt, Spitaltor 5, 87600 Kaufbeuren äußern. Die Äußerungsfrist endete einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen, also am 18.07.2019. Es wurde darauf hingewiesen, dass mit Ablauf der Äußerungsfrist alle Äußerungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Äußerungsfrist galt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens bezogen.

Nach § 24 UVPG erarbeitete die Stadt Kaufbeuren eine zusammenfassende Darstellung auf der Grundlage des UVP-Berichts, der behördlichen Stellungnahmen nach §§ 17 Abs. 2 und 55 Abs. 4 UVPG sowie der Äußerungen der betroffenen Öffentlichkeit nach §§ 21 und 56 UVPG. Auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung bewertete die Stadt Kaufbeuren die Umweltauswirkungen des Vorhabens im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge im Sinne des § 3 UVPG nach Maßgabe der geltenden Gesetze (§ 25 Abs. 1 UVPG).

Die Stadt Kaufbeuren hat die Entscheidung zur Zulassung des Vorhabens öffentlich bekannt zu machen und den Bescheid zur Einsicht auszulegen.

UVP-Kategorie

Holz, Zellstoff

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Stadt Kaufbeuren
Abteilung Umwelt

Kaiser-Max-Straße 1
87600 Kaufbeuren
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@kaufbeuren.de
Telefon: +49 8341 437-0
Fax: +49 8341 437-660
URL: http://www.kaufbeuren.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

23.09.2019

Auslegungsinformationen

öffentl. Bekanntmachung Zulassungsentscheidung UVP und BImSchG Amtsblatt ( öffentl. Bekanntmachung Zulassungsentscheidung UVP und BImSchG Amtsblatt.pdf )

Entscheidung

Scan_2019-10-23-030039 ( Scan_2019-10-23-030039.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

20.05.2019 - 19.06.2019

Auslegungsinformationen

Amtsblatt_Nr._12_vom_16.05.2019 UVP ( Amtsblatt_Nr._12_vom_16.05.2019 UVP .pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 1 von 5 ( 18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 1 von 5.pdf )
18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 2 von 5 ( 18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 2 von 5.pdf )
18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 3 von 5 ( 18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 3 von 5.pdf )
18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 4 von 5 ( 18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 4 von 5.pdf )
18.623 UVP Bericht ( 18.623 UVP Bericht.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

20.05.2019 - 19.06.2019

Auslegungsinformationen

Amtsblatt_Nr._12_vom_16.05.2019 UVP ( Amtsblatt_Nr._12_vom_16.05.2019 UVP .pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

UVP Bericht Fa. TBP UPCON ( 18.623 UVP Bericht.pdf )

Weitere Unterlagen

18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 1 von 5 ( 18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 1 von 5.pdf )
18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 2 von 5 ( 18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 2 von 5.pdf )
18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 3 von 5 ( 18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 3 von 5.pdf )
18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 4 von 5 ( 18.623 Antrag BImSchG v190402 Ordner 4 von 5.pdf )