Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Herr Armin Nürnberger betreibt auf Flur Nr. 1004 der Gemarkung Mitteldachstetten, Gemeinde Oberdachstetten, eine Anlage zur Aufzucht und Haltung von Rindern. Durch die beantragten Erweiterungen um einen Milchviehstall mit Melkzentrum und Kleinbiogasanlage sowie einem Kälberstall auf Flur Nr. 990/2 und 1003, Gemarkung Mitteldachstetten, Gemeinde Oberdachstetten und der Umnutzung einer Maschinenhalle zum Kälberstall sowie der Überdachung eines Freilaufs am Kuhstall auf Flur Nr. 1004, Gem. Mitteldachstetten, Gde. Oberdachstetten, fällt die Anlage aufgrund der Anzahl an Rindern unter die Genehmigungspflicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Für die Anlage ist somit eine Neugenehmigung gemäß §§ 4 und 19 BImSchG nach Nr. 7.1.5 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV erforderlich.

Für das Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung nach § 10 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 UVPG erforderlich. Vorliegend stehen mehrere Vorhaben derselben Art (Rinder- und Schweinehaltung) von mehreren Vorhabenträgern in einem engen Zusammenhang. Es handelt es sich hierbei um sog. kumulierende Vorhaben nach § 10 Abs. 4 UVPG, was dazu führt, dass eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen ist.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Ansbach
SG 42 - Immissions- und Naturschutzrecht

Crailsheimstr. 1
91522 Ansbach
Bayern
Deutschland

E-Mail: umweltschutz@landratsamt-ansbach.de
Telefon: +49 981 468-4200
Fax: +49 981 468-1119
URL: http://www.landkreis-ansbach.de

Datum der Entscheidung

12.04.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Armin Nürnberger - Ortsübliche Bekanntgabe UVPG ( Armin Nürnberger - Ortsübliche Bekanntgabe UVPG.pdf )