Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Sabowind GmbH in 09599 Freiberg, Frauensteiner Str. 118, beantragte mit Datum vom 12. Mai 2020 gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1 der 4. BImSchV und Nr. 1.6.2 Anhang 1 zur 4. BImSchV die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage mit einer Nabenhöhe von 166 Metern und einem Rotordurchmesser von 126 Metern am Standort 09337 Bernsdorf, Gemarkung Bernsdorf, Flurstück 667, sowie den Rückbau dreier Windenergieanlagen im Windpark Bernsdorf/Gersdorf. Gegenwärtig sind in dem Windpark Bernsdorf/Gersdorf 15 Windenergieanlagen errichtet. Davon sind jedoch nur acht Windenergieanlagen (einschließlich der geplanten Windenergieanlage) bei der Feststellung, ob eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist, zu berücksichtigen. Daher bedarf das Vorhaben einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer UVP (§ 10 Abs. 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 UVPG und Nr. 1.6.2 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG). Diese Vorprüfung führte das Landratsamt Zwickau mit Eröffnung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens anhand der eingereichten Unterlagen und unter Beteiligung der entsprechenden Fachbehörden durch. Dabei war zu prüfen, ob das Vorhaben erhebliche nach-teilige Umweltauswirkungen haben kann. Im Einwirkungsbereich des Windparks liegen zwar Landschaftsschutzgebiete in einer Entfernung von ca. 2,5 km und 3,3 km. Umweltauswirkungen des Vorhabens, die die besondere Empfindlichkeit oder Schutzziele dieser Gebiete betreffen, sind jedoch nicht zu erwarten. Zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft sowie in das Landschaftsbild durch die geplante Windenergieanlage werden drei bestehende Windenergieanlagen zurückgebaut. Da Auswirkungen auf Lebensräume geschützter Vogel- und Fledermausarten nicht ausgeschlossen werden können, werden umfangreiche Betriebsbeschränkungen der Windenergieanlage zur Vermeidung und Verminderung nachteiliger Auswirkungen festgelegt. Durch Begrenzung der Schall- und Schattenwurfemissionen der Windenergieanlage wird entsprechend den erstellten Immissionsprognosen unter Berücksichtigung der bestehenden Windenergieanlagen die Einhaltung der Richtwerte für Geräusche und Schattenwurf an der umliegenden Wohnbebauung gewährleistet. Erhebliche Belästigungen durch Geräusche und Schattenwurf werden damit ausgeschlossen. Durch das Vorhaben ergeben sich keine zusätzlichen Abfallströme. Der Eintrag wassergefährdender Stoffe in Wasser, Boden und Grundwasser kann im bestimmungsgemäßen Betrieb ausgeschlossen werden. Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt, das Klima und die Luft sowie auf Kultur- und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Aufgrund des Standortes auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wird die Pflanzenwelt ebenfalls nicht beeinträchtigt. Nach Aufgabe der Nutzung und Rückbau der Windenergieanlagen entfallen die Beeinträchtigungen vollständig. Die allgemeine Vorprüfung des Landratsamtes Zwickau hat ergeben, dass die Errichtung und der Betrieb einer weiteren Windenergieanlage an dem Standort keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt haben kann. Dementsprechend besteht für das beantragte Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 3 UVPG die vorgenannte Entscheidung des Landratsamtes Zwickau nicht selbstständig anfechtbar ist. Zwickau, den 7. September 2020

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Zwickau

Zwickau
Postfach PF 10 01 76
08067 Zwickau
Sachsen
Deutschland

E-Mail: umwelt@landkreis-zwickau.de
URL: https://www.landkreis-zwickau.de/

Datum der Entscheidung

19.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung UVPG ( UVPG Bekanntmachung.pdf )